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Tollwut

Aktuelle Information für Tierhalter Februar 2026

Liebe Tierhalterinnen und Tierhalter,
liebe Tierfreunde und Kunden,

vielleicht haben Sie es in den Nachrichten verfolgt: Ein illegal nach Deutschland importierter Welpe ist kürzlich an Tollwut verstorben. Das rückt diese tödlich verlaufende Zoonose erneut in den Fokus.

Zwischen 2000 und 2025 wurden in Europa 31 Tollwutfälle bei illegal eingeführten Tieren registriert¹.
Bislang wurde die Tollwutimpfung von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) in Deutschland als sogenannte „Non-Core“-Impfung eingestuft. Das bedeutet: Eine flächendeckende Impfung aller Hunde wurde nicht mehr generell empfohlen, sondern nur für bestimmte Tiere (z. B. bei Auslandsreisen oder Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen).
Angesichts der aktuellen Entwicklungen muss diese Einschätzung jedoch neu bewertet werden.

Rechtliche Situation in Deutschland

Die Tollwut-Verordnung unterscheidet klar zwischen wirksam geimpften und nicht geimpften Tieren.
Geimpfte Tiere sind im Ernstfall deutlich besser geschützt, auch vor behördlichen Maßnahmen. So kann bei Kontakt mit einem nachweislich tollwutkranken Tier für ungeimpfte Tiere unter Umständen sogar die Tötung angeordnet werden (§ 9 Abs. 1 Tollwut-Verordnung). Für geimpfte Tiere gelten hingegen mildere Maßnahmen.

Unsere bisherige Empfehlung
Bisher haben wir bei Tieren ohne Reiseaktivität die Notwendigkeit einer Tollwutimpfung individuell beurteilt und uns dabei an den Empfehlungen der StIKo Vet orientiert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage halten wir es für sinnvoll, diese Empfehlung neu zu überdenken.
Wir bitten Sie daher:
Prüfen Sie bitte, ob Ihr Tier gegen Tollwut geimpft ist und entscheiden Sie gegebenenfalls neu, ob Sie diesen Schutz wünschen.

Wichtige Informationen zur Impfung
• Die Tollwutimpfung ist 21 Tage nach Verabreichung wirksam.
• Bei den von uns verwendeten Impfstoffen ist eine einmalige Impfung 3 Jahre gültig.

Wo finden Sie die Eintragung im Impfpass?
Gelber Impfpass:
• Roter Aufkleber „Purevax Rabies“ (Katzen)
• Blauer Aufkleber „Nobivac T“ (Hunde)
• Daneben finden Sie das Impfdatum.
Blauer EU-Heimtierausweis:
• Eigene Seiten für die Tollwutimpfung
• Zunächst das Impfdatum
• Darunter: Beginn der Gültigkeit
• Anschließend: Ende der Gültigkeit

Wenn Sie unsicher sind, senden Sie uns gerne ein Foto der entsprechenden Seite zu und wir prüfen das für Sie.
Bei Fragen zur Impfung, zum Impfschutz oder zu den Einträgen im Heimtierausweis stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!

¹ Friedrich-Loeffler-Institut: Kurznachricht zur aktuellen Tollwutsituation
https://www.fli.de/de/aktuelles/kurznachrichten/neues-einzelansicht/aktuelles-zur-tollwut-in-deutschland/

Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung)
https://www.gesetze-im-internet.de/tollwv_1991/BJNR011680991.html

Leitlinie zur Impfung von Kleintieren (StIKo Vet)
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00034757/Impfleitlinie-Kleintiere2021-01-01-bf.pdf